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Studiengruppe

Überbetrieblicher Kurs (ÜK)

Die überbetrieblichen Kurse sind obligatorischer Bestandteil der Ausbildung zur Büroassistentin / zum Büroassistenten.

ÜK-Daten ab Lehrbeginn 2023

Die ÜK-Daten sind auf www.educola.ch einsehbar.

ÜK-KN 1 Generation 2023-2025

Der ÜK-KN 1 ist vollständig (mit allen Zertifikatstests und dem Transferauftrag) bis spätestens 7. Juni 2024 einzureichen.

ÜK-KN Generation 2022-2024

Das Datum für den ÜK-KN wird Ihnen durch Ihre ÜK-Leitung bekannt gegeben.

Kursleiterin:

 

Kursort:

Susanne Wyss

 

Klubschule Migros Zug

Industriestrasse 15B

6300 Zug

Anmeldung

Eine Anmeldung für die ÜK ist nicht notwendig. Wir erhalten die Informationen nach der Genehmigung des Lehrvertrages vom Amt für Berufsbildung.

Unterlagen​

Lehrbeginn 2023:
 

Der Leitfaden zur Ausbildung dokumentiert Aufbau und Inhalt der Ausbildung im Betrieb, in den überbetrieblichen Kursen (ÜK) sowie im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens (QV). Er führt in alle verbindlichen Grundlagen der beruflichen Grundbildung ein und dient Lernenden und Berufsbildenden als Orientierungshilfe. Der Leitfaden ersetzt ab Lehrbeginn 2023 die bisherige Printversion der Lern- und Leistungsdokumentation. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

 

Lehrbeginn vor 2023:

 

Die «Lern- und Leistungsdokumentation» (LLD) ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Sie unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans, die Ausbildungsplanung und -kontrolle sowie das selbständige Lernen im Betrieb.

Die LLD wird von den Betrieben bestellt und den Lernenden abgegeben.

 

Bestellung

Absenzen

Während den üK-Fenstern müssen die Lernenden verfügbar sein, d.h. wir können keine Absenzmeldungen aufgrund Ferien/Lager usw. akzeptieren.

Über allfällige Ausnahmen entscheidet die igkgzug-uri, sofern ein schriftliches Gesuch vom Betrieb vorliegt.

ÜK-Richtlinien

Kosten

Die Kurskosten betragen zurzeit CHF 180.00 (Vereinsmitglieder) / CHF 270.00 (Nichtmitglieder) pro Kurstag.

Gemäss BBG Art. 32 und BBV Art. 21 gelten folgende finanzielle Regelungen:

  • Den Betrieben wird für die Kurskosten Rechnung gestellt.

  • Der im Lehrvertrag festgesetzte Lohn ist auch während des Kurses zu zahlen.

  • Die den Lernenden durch den Besuch der Kurse erwachsenden zusätzlichen Kosten trägt der Betrieb.

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