
Überbetrieblicher Kurs (ÜK)
Die überbetrieblichen Kurse sind obligatorischer Bestandteil der kaufmännischen Grundbildung.
Anmeldung
Eine Anmeldung für die ÜK ist nicht notwendig. Wir erhalten die Informationen nach der Genehmigung des Lehr- / Praktikumsvertrages vom Amt für Berufsbildung oder von der Schule.
Unterlagen
Die «Lern- und Leistungsdokumentation» (LLD) ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Sie unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans, die Ausbildungsplanung und -kontrolle sowie das selbständige Lernen im Betrieb.
Die LLD wird von den Betrieben bestellt und den Lernenden / Praktikanten abgegeben.
Bestellung
Absenzen
Die überbetrieblichen Kurse sind obligatorischer Bestandteil der kaufmännischen Grundbildung. Während den üK-Fenstern müssen die Lernenden/Praktikanten verfügbar sein, d.h. wir können keine Absenzmeldungen aufgrund Ferien/Lager usw. akzeptieren.
Über allfällige Ausnahmen entscheidet die igkgzug-uri, sofern ein schriftliches Gesuch vom Betrieb vorliegt.
ÜK-Richtlinien "ÜK zusammen arbeiten und lernen"
Kosten
BOG: Die Kurskosten betragen zurzeit CHF 180.00 (Vereinsmitglieder) / CHF 270.00 (Nichtmitglieder) pro Kurstag.
SOG HSO: Die Kurskosten werden den Praktikumsbetrieben direkt von der HSO Wirtschaftsschule Schweiz in Rechnung gestellt.
SOG WMS: Die Kurskosten werden den Praktikumsbetrieben in Rechnung gestellt und betragen CHF 180.00 pro Kurstag.
Gemäss BBG Art. 32 und BBV Art. 21 gelten folgende finanzielle Regelungen:
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Den Betrieben wird für die Kurskosten Rechnung gestellt.
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Der im Lehr-/Praktikumsvertrag festgesetzte Lohn ist auch während des Kurses zu zahlen.
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Die den Lernenden/Praktikanten durch den Besuch der Kurse erwachsenden zusätzlichen Kosten trägt der Betrieb.
